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AGB's
Pure Yoga Bruno Dietziker


1. Allgemeines


Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Verletzungen
kann die Kursleitung keine Haftung übernehmen. Schwangerschaft sowie bereits
vorhandene Krankheiten, Verletzungen jeglicher Art und chronische Leiden müssen
der Kursleitung vorab mitgeteilt werden.
Pure Yoga, Bruno Dietziker haftet für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, lediglich im Fall grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes; die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird insoweit ausgeschlossen.

Für Garderobe und persönliche Gegenstände übernimmt die Leitung keine Haftung.



2. Kursgeld


Das Kursgeld für Abonnemente muss vor Kursbeginn auf das Konto IBAN
CH53 0070 0110 0002 8503 1
Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
Pure Yoga, Bruno Dietziker, Seebahnstrasse 257, 8004 Zürich überwiesen werden.

Einzelstunden werden vor Ort, vor Kursbeginn, per Twint oder in bar beglichen.

 


3. Abonnements


Die Laufzeit beim 10er Abo beträgt 12 Wochen und wird nach Ablauf
automatisch erneuert, sofern bis 4 Wochen vor Ablauf keine andere Absprache
getroffen wurde.
Während den Ferien- resp. Retreat-Abwesenheiten von Bruno Dietziker setzt das Abo aus. Die Abo-Laufzeit wird dementsprechend automatisch um dieselbe Anzahl Wochen verlängert.

Wenn ein Teilnehmer ein Abo löst, ist ihr/ihm ein Platz in der wöchentlichen Yogalektion
garantiert. Das bedeutet, dass die Kursleitung davon ausgeht, dass die
Yogastunden wöchentlich besucht werden. Sollte das nicht möglich sein,
muss man sich bis 12 Stunden vor Kursbeginn abmelden, da ansonsten die nicht
besuchte Lektion verrechnet werden muss.
Die Gültigkeitsdauer der Abonnemente ist verbindlich. Verpasste Lektionen verfallen
nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die
Abo’s sind persönlich und nicht übertragbar.

 


4. Bestätigungen


Teilnahme-Bestätigungen für eine allfällige Rückerstattung durch deine Krankenkasse
werden auf Wunsch gerne ausgestellt.

 


5. Versicherung


Die Versicherung ist alleinige Sache der Teilnehmer. Die Kursleitung lehnt jegliche
Haftung ab.

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6. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Mündliche Vereinbarungen zu oben erwähnten Punkten sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen zu obigen Vereinbarungen, einschliesslich dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.

 

Im Verhältnis zu natürlichen Personen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Zürich vereinbart.

 

Für den Fall, dass der/die Teilnehmer*in während des laufenden Kurses ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Zürich vereinbart.

 


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